Ausbildung Wasserwacht Rosenheim

Ausbildung zum Rettungstaucher

Die Wasserwacht benötigt zur Durchführung ihres Wasserrettungsdienstes Ausbildungen zum - Signalmann - Taucher - Ausbilder Tauchen sowie notwendige Zusatzausbildungen. Kenntnisse und Fertigkeiten im Tauchen werden in Lehrgängen vermittelt. Diese Ausbildungen werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung ist die zuständige Leitung zur Ausstellung einer entsprechenden Urkunde berechtigt. Diese Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Tauchen (kurz APV-T) bestimmt die das Tauchen in der Wasserwacht betreffenden Regelungen. (1 UE = 45 Minuten)

 

Ausbildung zum Signalmann
Ausbildung zum Taucher
Ausbildung zum Ausbilder Tauchen (Lehrscheininhaber)

1. Ausbildung zum Signalmann (20 UE)

Vorraussetzungen:

Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
Mitgliedschaft in der BRK-Wasserwacht
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
Sanitätsausbildung (SAN A/B)
Wasserretter
Funkeinweisung- und verpflichtung
Gesundheitliche Eignung nach GUV-R 2101 (formlose Bestätigung des Arztes, nicht älter als 1 Jahr)

Theorie:

(15 UE)

Regelnd für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101)

(2 UE)
Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches / Logbuches

(1 UE)
Physikalische Grundlagen des Tauchens

(1,5 UE)
Erkennen von Krankheiten und Erste-Hilfe-Maßnahmen

(2,5 UE)
Theorie zur Praxis

(7 UE) - Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten
- Grundkenntnisse über aufbau und Wirkungsweise von Taucherauftriebsmitteln
- Grundkenntnisse und Durchführung der verschiedenen Tauchertätigkeiten
- Austauchtabellen, Berechnung von Tauchgängen
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
- Tauchen in höher gelegenen Gewässern (Bergseen)
- Knotenkunde
- Anlegen der Taucherausrüstung
- Sicherung des Tauchers mit der Signalleine ( Sicherheitsleine)
- Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
- Führung der Signalleine
- Suchtechnik
- Verhalten während der Führung des Tauchers (z. B. Konzentration auf den Taucher)
- Notsituation bzw. Maßnahmen bei:
=> Panik
=> Verhaken des Tauchers
=> ununterbrochen heftig aufsteigenden Blasen (mögliche Ursachen: Tauchgerät defekt, Taucher hat Mundstück
verloren)
=> nicht regelmäßigem Blasenrhythmus
=> fehlende Atmung
=> Leinenblockade (Signale nicht erkennbar)
- Natur- und Umweltschutz

(1 UE)

Praxis:

(3 UE)

Wiederholung Knoten
Wiederholung Leinensicherung
Leinenslalom an Land
Anlegen der Taucherausrüstung
Überprüfung des Tauchers und seinen Gerätschaften
Leinenführung im Wasser
Übung verschiedener Suchmethoden
Leinenführung bei erschwerten Bedingungen
(Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
Übung laut Formblatt T 1-P
"Prüfungsbogen Signalmann"

2. Ausbildung zum Taucher (105 UE)

Vorraussetzungen:

Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
Mitgliedschaft in der BRK-Wasserwacht
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
Sanitätsausbildung (SAN A/B)
Wasserretter
Funkeinweisung- und verpflichtung
Gesundheitliche Eignung nach G31 Überdruck (nicht älter als 1 Jahr)

Theorie:

(35 UE)

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101)
Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches
Tauchphysik
Gerätekunde:
- Betriebssicherheitsverordnung
- Aufbau und Wirkungsweise der Tauchgeräte und sonstiger Tauchausrüstungen
- Kompressorenkunde und Füllen von Druckgasflaschen
- Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften , Tauchhygiene
Tauchmedizin:
- Physiologie, Anatomie, Ernährung vor dem Tauchen
- Temperatur
- Wirkung des Druckes (Drucksteigerung, Druckabfall, erhöhter Partialdruck, Druckausgleich)
- Taucherkrankheiten und andere Erkrankungen
- Tauchpsychologie
- Druckkammerbehandlung
Tauchgangsberechnung:
- Luftbedarf
- Austauchtabelle
- Wiederholungstauchgänge
- Bergsee
Tauchpraxis:
- Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
- Einsatzmöglichkeiten, Suchmethoden und Orientierungstauchen
- Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen
( Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
- Vorbereiten eines Taucheinsatzes und Anlegen der Ausrüstung
- Vorbereiten eines Tauchganges: Einstieg, Abstieg, Arbeiten, Aufstieg
- Notsituationen bzw. Verhalten bei:
=> Panik
=> Verhaken des Tauchers
=> defektem Tauchgerät (Unterbrechung der Luftzufuhr, Abblasen des Atemreglers, anderen Mängeln)
=> Leinenblockade (Signale nicht erkennbar)
- Natur- und Umweltschutz
- Allgemeine Prüfungsvorbereitung in Frage und Antwort

Ausbildung in Praxis an Land:

(20 UE)

Gerätekunde - ABC - Ausrüstung, Tauchgerät und Zusatzausrüstung
Montage der Gerätschaften und Funktionsprüfung
Erklärung der Wirkungsweise und Funktion von Taucherauftriebsmitteln
Planung und Vorbereitung von Tauchgängen, Bereitstellen und Anlegen der Tauchausrüstung
Knotenkunde, Leinenführung und Leinenslalom
Suchmethoden, Orientierungstauchen, Retten, Bergen
Kompasskunde
Instandhaltung von Tauchgeräten und Tauchhygiene, Desinfektion
Unterweisung Kompressor

Ausbildung im Schwimmbecken mit klarer Sicht:

(20 UE)

Ausbildung mit ABC-Ausrüstung
- Einweisung in die ABC-Ausrüstung
- Übungen mit der ABC-Ausrüstung
- Einführung Schnorcheln mit Abtauchen, Druckausgleich, 3x25 m Streckentauchen mit je 1 min. Pause
- Tauchbrille unter Wasser abnehmen, aufsetzen und ausblasen
- Zwei verschiedene Sprünge (Fußsprung vorwärts und rückwärts) von 1 m Höhe oder Beckenrand
- 1000m Schnorcheln in Brust- und Rückenlage ohne Armbewegung
- 500m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbenutzung
- 35m Streckentauchen
- 60 sek. Zeittauchen unter Zurücklegung einer Strecke von min. 10m
- Fachgerechte Rettung eines "verunglückten" Gerätetauchers vom Beckengrund:
=> 100m Anschwimmen
=> anschließend 200m Transportschwimmen
=> Ablegen der Ausrüstung, an Land bringen und Demonstration von Reanimationsmaßnahmen
Ausbildung mit Tauchgerät:

(14 UE) - 2 Sprünge aus einer Höhe von 1m, Fußsprung vor- und rückwärts
- 200m Schnorcheln
- Tauchbrille ausblasen
- Tauchen ohne Tauchbrille, min. 1 Minute
- Mit hilfe kombinierter Tarier- und Rettungsmittel (DIN EN 12628) und Tariermittel (DIN EN 1809) im Wasser schweben und
mit Partner min. 2 min. simulierte Wechselatmung ohne Flossenbewegung
- Wechsel eines Tauchgerätes unter Wasser
- Gerät aus 25m antauchen und anlegen
- Leinenzieltauchen aus min. 20m Entfernung mit verdunkelter Tauchbrille
- Retten eines verunglückten Tauchers
- Kontrollierter Notaufstieg
- Lösen von Muskelkrämpfen
- Mindestens 30 sek. Atmen aus einem abblasenden Lungenautomaten
- Wiedererlangen des aus dem Mund herausgenommenen, losgelassenen und hinter den Rücken hängenden Lungenautomaten
- Kombiniertes Tariermittel mit dem Mund befüllen und anschließend 1 Minute schweben
- Inflator ab- und ankuppeln
- Ab- und Anlegen des Gewichtssystems an der Oberfläche und am Grund des Schwimmbeckens

Ausbildung im Freiwasser:

(30 UE)

Ausbildung mit ABC- und Tauchausrüstung:
Übungen sind in Anlehnung an entsprechenden Übungen im Schwimmbecken vom Tauchausbilder auszuwählen
Ausbildung mit Tauchgerät:
Nach erfolgreicher Beendigungder bisherigen Ausbildung kann mit Tauchabstiegen im Freiwasser begonnen werden.
Es werden Tauchgänge in zunehmender Tiefe bis maximal 20 m durchgeführt. Während der ersten Tauchgänge
begleitet ein Ausbilder den Anwärter. Weitere Tauchgänge können durch einen erfahrenen Taucher gemäß GUV - R 2101, Ziffer 5.4.4, begleitet werden. Es wird vom leitenden Ausbilder individuell beauftragt und handelt nach dessen Weisung
Zeigt der Tauchanwärter entsprechenden Sicherheit, kann auf eine Begleitung unter Wasser verzichtet werden. Der Ausbilder muß bei folgenden Übungen an der Tauchstelle anwesend sein:
- Übungen laut Formblatt T2-P, "Prüfungsbogen Rettungstaucher" und andere Übungen bis 20m Tiefe
- Die Ausbildung muß mindestens einen Tauchgang bei Nacht und nach Möglichkeit einen in Strömung beinhalten.
- Weitere Übungen und Arbeiten entsprechend den Tauchmöglichkeiten sind durchzuführen

3. Ausbildung zum Ausbilder Tauchen (Lehrscheininhaber)

Vorraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
Gültiger Dienstausweis der Wasserwacht
mindestens ein Jahr Inhaber des gültigen Tauchscheins der Wasserwacht
DRSA Silber oder DRSA Gold (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis von mindestens 100 Tauchgängen mit einer Mindesttauchzeit von 60 Stunden unter Einsatzbedingungen im Freigewässer ("Erfahrender Taucher" im Sinn der GUV-R 2101, Ziffer 5.4.4.), mindestens 25 der geforderten Tauchgänge erfolgten auf 20m Tiefe
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang "Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung" (EgUg) oder einer gleichwertigen Qualifikation
Gesundheitliche Eignung nach G31 Überdruck ( nicht älter als 1 Jahr)
Einjährige Tätigkeit als Taucheinsatzführer (GUV - R2101, Ziffer 2)

Aufgaben der Ausbilder:

Ausbildung und Prüfung zum Signalmann
Ausbildung zum Taucher
Mitwirkung bei Ausbildungsmaßnahmen auf höhere Ebene
Durchführung der jährlichen Unterweisungen für Signalmann und Taucher
Fortbildung der Taucher sowie die laufende Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Landes- (Bezirks-) verbandes
Tätigkeit in Prüfungskommissionen bei entsprechender Bestellung.

Ausbilder arbeiten bei allen Maßnahmen eng mit den zuständigen Technischen Leitern zusammen

Ausbildung in Theorie:

Weiterführende Fachliteratur auf allen Gebieten des Tauchens nach Empfehlung des Landesbeauftragten Tauchen
Organisation von Lehrgängen und Prüfungen

Ausbildung in Praxis:

Übungen laut Formblatt T 3-P "Personal- und Prüfungsbogen Ausbilder Tauchen"

Weitere Nachweise:

Vortrag von mindestens drei Referaten mit einer Dauer über jeweils 45 Minuten bei den Vorbereitungslehrgängen für Taucheranwärter:
- je ein Referat aus den Bereichen Physik, Taucherkrankheit (Ursachen, Erkennung, Maßnahmen) Gerätekunde
- je eine stichwortartige Gliederung dieser Referate, welche bewertet wird, ist mit den Prüfungsunterlagen einzureichen
Teilnahme des Lehrscheinanwärters an mindestens zwei Lehrgängen auf Landes- / Bezirksebene als Ausbildungshelfer einschließlich Überwachung und Bewertung von mindestens drei praktischen Übungen unter Anleitung eines beauftragten Ausbilders